Deggendorf
38 Jahre altes Sparbuch gefunden - Bank verweigert Zahlung

08.05.2014 | Stand 19.09.2023, 21:58 Uhr

Keine alltägliche Geschichte ist für Rechtsanwalt Franz Hollmayr der Rechtsstreit mit einer Bank aus dem Landkreis Deggendorf. Die weigert sich, das Guthaben aus einem 38 Jahre alten Sparbuch auszubezahlen. − Foto: R. Binder

So einen Fall hat Rechtsanwalt Franz Hollmayr in seinen 23 Berufsjahren noch nicht erlebt: Eine Bank aus dem Landkreis weigert sich, den Gegenwert eines alten Sparbuchs samt Zinsen an seine Mandantin auszubezahlen. Inzwischen ist die Angelegenheit vor dem Deggendorfer Amtsgericht gelandet. Hollmayr ist jedoch zuversichtlich, dass seine Mandantin das ursprüngliche Guthaben zurück bekommt. Was die Höhe der Zinsen angeht, soll jetzt ein Gutachten den angemessenen Satz klären.

Es geht um den Gegenwert von rund 3400 DM samt der in den vergangenen 38 Jahren aufgelaufenen Zinsen. Der Schwiegervater der Klägerin hatte das Sparbuch im März 1976 bei der Bank eröffnet und die Summe einbezahlt. Dies war die erste und einzige Eintragung in dem Büchlein. Es fand sich erst nach Jahrzehnten im Nachlass des Mannes. Nach Ansicht der Kläger würde sich daraus eine Summe von 4120 Euro errechnen.

Als die Schwiegertochter mit dem Sparbuch zur Bank marschierte, um das Geld abzuheben, wurde sie abgewimmelt. "Mir wurde gesagt, das Geld muss irgendwann ausbezahlt worden sein. Die Unterlagen darüber seien vermutlich bei einem Wasserschaden vernichtet worden", berichtet die Mandantin. Die gab sich nicht damit zufrieden und machte noch mehrere Versuche, an das Geld zu kommen. Die Gespräche mit diversen Mitarbeitern der Bank blieben ergebnislos. Das betreffende Geldinstitut wollte mit Verweis auf das Bankgeheimnis keine Stellungnahme abgeben.

Laut Anwalt Hollmayr argumentiert das Geldinstitut, dass nach so langer Zeit eine Beweislastumkehr eintritt. Hollmayr hat aber bereits Entscheidungen in der gerichtlichen Rechtssprechung gefunden, die dieser Auffassung klar widersprechen; in höchster Instanz hat das auch der Bundesgerichtshof festgestellt. Der BGH geht in einem Urteil auf einen solchen Fall ein und sieht eine Beweislastumkehr bei einem Besitzer eines unentwerteten Sparbuchs für nicht gegeben. Demnach würde es einen Anspruch auf das Geld geben.

− she

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