Deggendorf
Waffen und Marihuana im Haus aufbewahrt

04.09.2018 | Stand 18.09.2023, 3:04 Uhr

Das Landgericht verurteilte einen 40-Jährigen wegen Besitz von Waffen und Marihuana. −Foto: Archiv/Binder

Seine Gutmütigkeit – oder Dummheit – hat einen 40-jährigen Arbeiter aus dem östlichen Landkreis beinahe ins Verderben geritten. Die Erste Strafkammer unter Vorsitz von Dr. Georg Meiski verurteilte ihn wegen Besitz von Drogen und Waffen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung.

Das Gericht folgte damit dem Antrag seines Verteidigers Bruno Fuhs. Wenn es nach dem Staatsanwalt gegangen wäre, hätte der Angeklagte die nächsten Jahre im Gefängnis verbracht. Er forderte eine Haftstrafe von vier Jahren – wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge, dem mit sich Führen einer Schusswaffe und vorsätzlichem unerlaubten Erwerb von Munition und einer Schusswaffe. Eine Bewährung wäre bei diesem Strafmaß nicht mehr drin gewesen.

Der bislang unbescholtene Mann hatte für seinen Arbeitskollegen und guten Bekannten eine Schachtel in Verwahrung genommen, die dieser während seines Urlaubs nicht zu Hause lassen wollte. Darin befanden sich etwa 200 Gramm Marihuana und eine halbautomatische Kurzwaffe samt 50 Schuss Munition. Außerdem hatte er sich von einem anderen Bekannten selbst eine Waffe besorgt – ein Revolver Weihrauch, Kaliber 38 mit 125 Schuss Munition.

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