Deggendorf. Am Dienstag, 31.03.2020, gegen 19.00 Uhr, wurden in einem Lokal am Westlichen Stadtgraben offensichtlich Gäste bewirtet. Das Lokal war verschlossen; die Wirtin öffnete nicht. Sie muß sich nun wegen eines Verstoßes gegen die Allgemeinverfügung verantworten.