Deggendorf
Vergewaltigung der Ex-Freundin gestanden: Drei Jahre Haft

18.02.2020 | Stand 18.09.2023, 4:21 Uhr


Mit einer Haftstrafe von drei Jahren ist ein Prozess wegen Vergewaltigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs am Deggendorfer Landgericht am Dienstag zu Ende gegangen. Der 26-jährige Angeklagte hatte am zweiten Verhandlungstag überraschend zugegeben, seine Ex-Freundin im Oktober 2017 zum Sex gezwungen zu haben. Am ersten Prozesstag am Montag hatte er das noch kategorisch abgestritten. In das Urteil fließt noch eine vorangegangene Verurteilung am Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung ein.

Dem Geständnis vorausgegangen war ein Verständigungsgespräch zwischen der 1. Großen Strafkammer, Staatsanwalt Horst Müller und Pflichtverteidiger Franz Hollmayr, in dem der ungefähre Strafrahmen festgesteckt wurde. Dabei verständigten sich alle Seiten auch darauf, die weiteren Vorwürfe in der Anklageschrift fallen zu lassen. Dazu erklärte Vorsitzender Richter Dr. Georg Meiski: "Wir haben uns dafür entschieden, diese eine Tat in den Mittelpunkt zu stellen und alle anderen außen vor gelassen." Die schwierige On-Off-Beziehung zwischen den beiden mit gegenseitiger Anziehung und Abstoßung entziehe sich einer rechtlichen Bewertung. Entscheidend für den Gesetzgeber sei lediglich, dass die sexuelle Selbstbestimmung aller Beteiligten gewahrt bleibe. Und das sei in diesem einen Fall nicht geschehen. Der Angeklagte, so der Richter, habe mit seiner damaligen Freundin geschlafen, obwohl ihm die klar zu verstehen gegeben habe, dass sie das nicht wolle.