Verkehrspolizei Deggendorf
Urkundenfälschung und erhebliche Ladungsmängel

02.03.2021 | Stand 17.09.2023, 23:08 Uhr

Deggendorf. Gestern gegen 09.30 Uhr kontrollierten Beamte des Gefahrgut-Trupps der VPI Deggendorf einen Lkw mit türkischer Zulassung und Gefahrgut als Ladung. Der Fahrer zeigte dabei eine Bescheinigung über die Erlaubnis, Gefahrgut zu befördern, eine sog. ADR-Bescheinigung, die mehrere Fälschungshinweise aufwies. Zudem waren etliche Verstöße aus dem Gefahrgutrecht festzustellen. Vor allem die Papiere ließen in ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit zu wünschen übrig. Die Ladung selbst, Behältnisse mit verschiedenstem Gefahrgut, war nur unzureichend, manche Paletten gar nicht gesichert. Ordnungswidrigkeiten waren hier nach dem Gefahrgutrecht für den Fahrer, den Beförderer, den Absender, die Verlader der 1. und 2. Ladestelle, den Auftraggeber und auch gegen den Verpacker, da eine falsche Bezettelung/Beschriftung gewählt wurde, gegeben. Die Bußgelder belaufen sich pro Betroffenen auf mind. mehrere Hundert €. Für den Straftatbestand der Urkundenfälschung musste der Fahrer nach Einbindung der Staatsanwaltschaft Deggendorf eine Sicherheit von 2.000,- € für das erwartete Strafverfahren leisten. Die Beförderungseinheit wurde abgestellt und eine Weiterfahrt untersagt. Erst nachdem eine ordnungsgemäße Bezettelung, Berichtigung der Ladepapiere sowie Ladungssicherung durchgeführt und ein Ersatzfahrer mit gültiger ADR-Bescheinigung organisiert wurde kann eine Weiterfahrt stattfinden.