War es tatsächlich ein übler Streich, den ein junger Mann seiner Freundin gespielt haben soll, oder war eben dieser junge Mann Opfer einer üblen Falschaussage eines Bekannten? Um diese Frage ging es vor dem Amtsgericht Eggenfelden, die schließlich mit einer Verfahrenseinstellung endete. "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und von Persönlichkeitsrechten", allzu oft steht diese Straftat nicht auf den Terminlisten des Amtsgerichtes. Doch unbestritten ist: Im Internet tauchen immer wieder Filmchen auf, auf denen einvernehmlicher oder eben auch nicht einvernehmlicher Sex zu sehen ist.