Es ist in den meisten Fällen eine Formalie: Nach der Auslegung eines neuen oder geänderten Bebauungsplans, haben sich die politischen Gremien dann mit den eingegangenen Stellungnahmen zu befassen. So war das auch jetzt bei der 7. Änderung des Bebauungsplans "Adlgehring-Zieglstadl", bei der es um die Hofstelle an der Graf-von-Geldern-Straße südlich der drei großen Wohnblöcke auf dem früheren Ederhof-Areal geht. Begleitet war dieses Prozedere aber von manchen Misstönen und Kritik am Landratsamt.