Streng geschützte Art
Biber "erlegt und entsorgt"? Polizei ermittelt in Eggenfelden

12.10.2022 | Stand 19.09.2023, 4:07 Uhr

Erste Ermittlungen deuten darauf hin, dass der Biber bereits vor einigen Tagen durch Fremdeinwirkung erlegt und am Fundort entsorgt wurde. −Symbolbild: dpa

Ein toter Biber ist am Dienstagnachmittag in Eggenfelden (Landkreis Rottal-Inn) gefunden worden. Die Todesursache ist bislang unklar, die Polizei geht jedoch von Fremdeinwirkung aus.



Ein Mitarbeiter des Landratsamts Rottal-Inn hat der Polizei Eggenfelden gemeldet, dass in der Nähe eines Bachlaufs im Bereich Pischelsberg ein toter Biber gefunden wurde. Erste Ermittlungen deuten darauf hin, dass das Tier bereits vor einigen Tagen durch Fremdeinwirkung erlegt und am Fundort entsorgt wurde. Zur Klärung der möglichen Todesursache sind in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde beim Landratsamt Rottal-Inn weitere Untersuchungen notwendig, heißt es.

Polizei führt Anwohnerbefragungen durch

Anwohner oder Spaziergänger, die in den zurückliegenden drei bis vier Tagen verdächtige Beobachtungen (Personen oder Fahrzeuge) im Bereich Pischelsberg/Waldbach, nördlich der Bahnlinie, gemacht haben, werden gebeten, sich mit der Polizei Eggenfelden unter ✆ 08721/9605-0 oder mit jeder andere Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. Die Polizei wird voraussichtlich im Laufe des Mittwochnachmittags die Anwohner befragen, insbesondere im Bereich Pischelsberg.

Der Biber gilt in Deutschland nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als besonders streng geschützt, informiert die Polizei. Demnach ist es unter anderem verboten, besonders streng geschützte Arten zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Überwinterungszeiten erheblich zu stören. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

− tka