Deggendorf
Stadt plant Förderprogramm gegen Leerstände

11.03.2019 | Stand 18.09.2023, 3:32 Uhr

Deggendorf ist eine attraktive Einkaufsstadt – doch der Druck auf den Handel steigt. Die Stadt will aktiv gegensteuern. −Foto: Binder

Die Stadt bereitet ein neues Förderprogramm vor, mit dem Hausbesitzer bei der Ertüchtigung von Geschäfts- oder Gastronomieräumen unterstützt werden sollen. Das Ziel: Leerstände reduzieren und vermeiden und die Innenstadt weiterhin attraktiv halten. Der Wirtschafts- und Tourismusausschuss hat sich am Montag grundsätzlich für so ein Programm ausgesprochen, das den Titel "Innovative Mitte" bekommen hat. Die Details muss nun die Verwaltung ausarbeiten und dann dem Stadtrat vorlegen.

Wirtschaftsförderer Andreas Höhn begann seinen Vortrag mit sehr positiven Zahlen zur Entwicklung Deggendorfs – um dann ein "aber" hinterherzuschieben: Sorgen bereitet ihm die Innenstadt. Der Handel ist landesweit massiv im Umbruch, in vielen Innenstädten nehmen die Leerstände stark zu. Auch in Deggendorf gibt es einen Trend nach oben. Beim GfK-Gutachten 2009 wurden im Bereich innerhalb der Gräben 29 Leerstände gezählt, 2017 waren es 34.

Nachdem die Stadt seit 15 Jahren sehr gute Erfahrungen mit dem Fassadenförderprogramm macht, wollte OB Christian Moser nun von der Regierung von Niederbayern wissen, ob auch eine Förderung möglich sei, wenn Geschäfte neu vermietet werden.

Im Rahmen der Städtebauförderung können Investitionen bezuschusst werden. Gemeinsam mit der Regierung hat die Stadt einen ersten Rahmen für ein solches Programm erarbeitet. Es hat in erster Linie zum Ziel, Leerstände einer neuen Nutzung zuzuführen. Wenn der Besitzer seine Räume (in der Innenstadt innerhalb der Gräben) umbaut, um sie neu vermieten zu können, kann er künftig 30 Prozent der Kosten als Zuschuss bekommen, nach dem vorliegenden Vorschlag aber maximal 15000 Euro. Die Förderung soll zudem auch präventiv möglich sein, also wenn durch einen Umbau vermieden wird, dass Räume leer stehen.Förderfähig sind Um- oder Ausbauarbeiten von Geschäfts-, Dienstleistungs- oder Restaurantflächen ausschließlich im Erdgeschoss. Investitionen in transportable Einrichtung können nicht unterstützt werden.

− stg