Verkehrspolizei Deggendorf
Gefälschter ADR-Schein

08.06.2020 | Stand 18.09.2023, 4:35 Uhr

Deggendorf. Bei einer Verkehrskontrolle am Freitagvormittag mussten Beamte der Gefahrgutkontrollgruppe der Verkehrspolizei Deggendorf nun schon zum wiederholten Male feststellen, dass der Fahrer eines Gefahrguttransports keinen gültigen Schulungsnachweis für den Umgang mit gefährlichen Stoffen hatte. Der türkische Sattelzug war unter anderem mit 2000 Litern hochätzender Flüssigkeit beladen und fiel somit unter die Vorschriften des Gefahrgutrechts. Will ein Lkw-Fahrer solche Transporte durchführen, muss er vorher einen mehrtägigen Lehrgang mit Prüfung absolvieren, um dann ein Schulungszertifikat (sog. ADR-Schein) zu erhalten. Der Fahrer des hier kontrollierten Transports zeigte zwar einen solchen ADR-Schein vor, dieser stellte sich jedoch als Totalfälschung heraus. Ein herbeigeholter Ersatzfahrer mit gültiger Bescheinigung konnte die Fahrt fortsetzen. Zur Durchführung eines zu erwartenden Strafverfahrens musste der ertappte Fahrer eine Sicherheitsleistung bezahlen.