Viechtach
Fall Stadelsturz: Anklagebehörde hat Revision zurückgezogen

24.02.2015 | Stand 18.09.2023, 0:06 Uhr

−PNP

In der juristischen Aufarbeitung des Achslacher Heustadelsturzes hat der Bundesgerichtshof nun nur noch darüber zu entscheiden, ob die Verurteilung des ehemaligen Lebensgefährten einer Frau, die fünf Meter in die Tiefe stürzte und sich dabei schwer verletzte, wegen fahrlässiger Körperverletzung durch das Schwurgericht am Landgericht Deggendorf richtig war.

Wie der Rechtsanwalt des Mannes dem VBB mitteilte, habe die Staatsanwaltschaft ihre Revision zurückgezogen. Die Anklagebehörde will seinen Angaben zufolge die Frage nicht mehr weiterverfolgen, ob der Sturz versuchter Mord war oder nicht.

Die Staatsanwaltschaft Deggendorf hatte dem Mann zur Last gelegt, seine ehemalige Partnerin vom Heustadel gestoßen zu haben. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Deggendorf hatte den Nebenerwerbslandwirt aus dem Landkreis Regen am Ende des Prozesses, in dem Aussage gegen Aussage stand, dann lediglich wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen und ihn zu einer Geldstrafe verurteilt.

Mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Revision rechnet der Anwalt in einigen Wochen.

− dal