Deggendorf
Deggendorfer Familienpark: Streit von Angestellten-Paar eskaliert

07.09.2020 | Stand 18.09.2023, 4:51 Uhr

−Symbolbild: dpa

Ein Streit zwischen einem Paar, das beim einem Schausteller am Deggendorfer Familienpark angestellt ist, ist am Wochenende eskaliert.

Wie die Polizei am Montag berichtet, kam es zwischen einem 50-jährigen aus Bayreuth und seiner 46 Jahre alte Freundin aus Forchheim bereits am Samstagvormittag zu einer Auseinandersetzung auf dem Festplatz. Dabei soll der 50-Jährige auch handgreiflich geworden sein. Der Mann habe seiner Lebensgefährtin gedroht, dass er sie umbringen werde, falls diese jemand anderem von den Tätlichkeiten berichten würde. Er soll ihr außerdem zwei Handys abgenommen haben, die der Frau gehörten.

Kleidungsstücke auf eingeschaltete Herdplatte gelegt

Gegen 22 Uhr des selben Tages kam es laut Polizei dann zu einer Rauchentwicklung in dem Schausteller-Lkw, in dem die 46-Jährige wohnte. Offenbar hatte jemand Kleidungsstücke der Frau auf eine eingeschaltete Herdplatte gelegt. Weil andere Personen den Rauch bemerkten, konnten diese einen Brandausbruch verhindern, berichtet die Polizei.

Die hinzugerufenen Polizeibeamten bemerkten bei dem Mann "deutliche Anzeichen für eine Alkoholisierung". Nachdem ein freiwilliger Atemalkoholtest einen Wert von rund zwei Promille ergab, wurde im Anschluss auch eine Blutentnahme angeordnet. Die Staatsanwaltschaft Passau ordnete zudem eine vorläufige Festnahme des Mannes für die Dauer der polizeilichen Maßnahmen an. Nach seiner Ausnüchterung wurde der 50-Jährige am Sonntag wieder entlassen.

"Die Hintergründe, die letztlich zur Auseinandersetzung führten, sind bislang noch unklar", so die Polizei. Den Mann erwarten nun mehrere Anzeigen wegen des dringenden Tatverdachts der Bedrohung, des Diebstahls sowie der versuchten schweren Brandstiftung. Die weiteren Ermittlungen führen die Kriminalpolizei und die Polizei Deggendorf in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Deggendorf.

− cav

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels stand, dass es sich bei dem beiden betroffenen Personen und ein Schausteller-Paar handelt. Es handelte sich jedoch um zwei Angestellte eines Schaustellers. Die Überschrift und der Text wurden dementsprechend angepasst.