Regel zu Spielabsagen
"Corona-Paragraf" angepasst: BFV rüstet sich im Hintergrund für 2G-Spielbetrieb

14.01.2022 | Stand 14.01.2022, 10:50 Uhr

−Foto: Symbolbild Lakota

Mit einer Anpassung des umstrittenen "Corona-Paragrafen" (Paragraf 94 der Spielordnung, bzw. Paragraf 54 der Jugendordnung) hat der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) auf die aktuelle Coronalage reagiert. Darüber informiert der Verband auf seiner Homepage, verzichtete aber bislang auf eine Pressemitteilung.

Demnach soll für den Fall vorgebaut werden, dass der Spielbetrieb aufgrund staatlicher Vorgaben nur unter 2G-Bedingungen fortgeführt werden kann. Künftig gilt folgende Regel: Sollten nicht vollständig gegen das Coronavirus immunisierte Spieler aufgrund behördlicher Verfügung oder anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht oder nur bis zu einer bestimmten Höchstzahl am Spielbetrieb teilnehmen dürfen, zählen diese trotzdem zum Kreis der spielfähigen Spieler. Vereine können folglich kein Spiel absagen, wenn sie aufgrund von nicht geimpften oder nicht genesenen Spielern nicht spielfähig sind.

"Wir haben bereits im vergangenen Dezember in einem Schreiben an unsere rund 1,6 Millionen Mitglieder in den fast 4600 Vereinen mit aller Deutlichkeit erklärt: Keiner von uns wünscht sich einen Trainings- oder Spielbetrieb ausschließlich für Geimpfte/Genesene. Sollte uns das jedoch durch staatliche Vorgaben auferlegt werden, dann werden wir den Spielbetrieb unter 2G-Bedingungen austragen. Dazu sehen wir uns als Verband auch in der Pflicht. Mit der Anpassung der bestehenden Regelungen bereiten wir uns auf den Worst Case vor und unterstreichen noch einmal, dass wir nur dann wirklich gut vorbereitet sind, wenn maximal viele unserer Spieler und Zuschauer auch geimpft und geboostert sind", wird der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier in dem Bericht zitiert.

Mit dem Beschluss ist der Vorstand einstimmig dem Vorschlag der BFV-Satzungskommission gefolgt.

− fed/red