Schon 1000 Einträge im System
Corona-Krise: Bayerns Sportverband rechnet mit mehr als 200 Millionen Euro Schaden

28.03.2020 | Stand 28.03.2020, 17:41 Uhr

−Archivfoto: M. Duschl

Der bayerische Sport erwartet wegen der Folgen der Corona-Krise Hunderte Millionen Euro Schaden. Über ein Online-Meldesystem können sich seit der vorigen Woche Vereine und Verbände mit den zu erwartenden Einbußen melden. Bis Freitag gingen dabei beim Bayerischen Landes-Sportverband rund 1000 Einträge ein, wie der BLSV bekanntgab.

"Aufgrund der ersten Erkenntnisse geht der BLSV schon jetzt von einem geschätzten Schaden von insgesamt mehr als 200 Millionen Euro für den organisierten Sport in Bayern aus", hieß es in einer Mitteilung. Als drängendste Probleme für den Sport wurden die Liga-, Sport- und Trainingsbetriebe, die Sportanlagen und die Kosten für Betreuer und Trainer identifiziert. BSLV-Präsident Jörg Ammon forderte Unterstützung von der Politik: "Wir müssen jetzt alle Kräfte bündeln, gerade in dieser schwierigen Zeit benötigen wir schnellstmöglich staatliche Unterstützung in Form eines finanziellen Hilfspaketes, um die Existenz unserer Sportvereine und Sportfachverbände zu sichern."

Darüber hinaus hat der BLSV in Kooperation mit der ARAG-Sportversicherung Hinweise für Sportvereine erstellt, wie Tätigkeiten im und um den Sportverein in dieser Situation versichert sind.

Organisation des Vereinsbetriebes: Organisatorische Zusammenkünfte über die digitalen Medien sind unverändert über den Sportversicherungsvertrag versichert. Hierzu zählen z.B. Videokonferenzen im Rahmen einer Vorstands- oder Abteilungssitzung.

Sport für Vereinsmitglieder: Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Kursprogramme per Videotelefonie statt. Ebenso stellen Vereine ihren Mitgliedern Übungsvideos zur Verfügung, um gezielt den Sportbetrieb unter Anleitung des Vereins in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert. Einzelunternehmungen von Mitgliedern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Vereinstrainer in der ausgeübten Sparte individuell angeordnet sind, fallen auch weiterhin unter den Versicherungsschutz. Hierzu zählt z.B. die Vorbereitung auf eine Veranstaltung sowie das individuelle Sportprogramm von Leistungssportlern.

Tätigkeiten auf der Vereinsanlage: Weiterhin geduldete Aktivitäten auf Sportanlagen fallen unter den Versicherungsschutz. Hierzu gehört z.B. die Instandhaltung der Sportanlage sowie die Pflege und das Bewegen von Pferden auf der Vereinsanlage.

Abgeschlossene Reiseversicherungen: Sollte eine Zusatzversicherung für eine Vereinsreise abgeschlossen worden sein, die nicht stattfindet, bittet die ARAG hierzu um Nachricht. Nicht mehr benötigte Verträge werden aufgehoben, Versicherungsprämien werden unkompliziert erstattet.

− red