Deggendorf
Betroffener rätselt: Darf man mit Cannabis auf Rezept hinters Steuer?

15.01.2018 | Stand 18.09.2023, 2:29 Uhr
Beryll Kunert

Cannabis aus der Apotheke: Seit vergangenem März können Ärzte die Droge verschreiben. Über manches herrscht bei den Patienten aber noch Unklarheit. − Foto: dpa

Seit März letzten Jahres gibt es in Deutschland Cannabis auf Rezept. Ärzte jeder Fachrichtung dürfen schwerkranken Patienten Cannabis in verschiedenen Darreichungsformen verschreiben. Doch gibt es nach wie vor einige Unklarheiten: Ein 32-jähriger Mann aus dem Landkreis Deggendorf, der seinen Namen nicht nennen möchte, schilderte beispielsweise seine Unsicherheit gegenüber den rechtlichen Konsequenzen im Straßenverkehr.

Seit einiger Zeit bekommt er von seinem Arzt nun Cannabis verschrieben. Er hat Angst, die Polizei könne ihm seinen Führerschein abnehmen, wenn sie von seiner Cannabis-Genehmigung erfahren würde. "Was passiert, wenn ich in eine Verkehrskontrolle gerate?", fragt er. Er sei trotz seiner Krankheit voll berufstätig, traue sich aufgrund seines Cannabis-Konsums aber kaum mehr mit dem Auto zu fahren.

Roman Fischer von der Polizei Deggendorf appelliert auf DZ-Nachfrage vor allem an den Arzt: "Das ist absolut eine Frage der Dosis, darüber muss der Arzt aufklären." Sind drogentypische Anzeichen wie geweitete Pupillen bei einer Verkehrskontrolle erkennbar, werde eine toxikologische Blutuntersuchung veranlasst, erklärt Fischer. Dabei muss der THC-Wert, der Wirkstoff von Cannabis, im Blut unter einem Nanogramm pro Milliliter liegen, um folgenlos zu bleiben.

Liegt der Wert über dieser Grenze oder hat der Fahrer zudem noch andere Stoffe wie Amphetamine oder Alkohol im Blut, ist das Autofahren eine Ordnungswidrigkeit, die mit 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet wird.