Deggendorf
Bei Pflegeeltern eingebrochen und die Tochter mitgenommen

07.02.2016 | Stand 18.09.2023, 0:57 Uhr

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Einen tränenreichen Prozess hatte Richter Roland Saller im Amtsgericht Deggendorf zu leiten. Wegen Hausfriedensbruchs und fahrlässiger Körperverletzung stand ein junges Pärchen vor Gericht. Es war im August 2015 in ein Anwesen in einer Gemeinde im Landkreis Deggendorf eingebrochen, in dem die Tochter der angeklagten Frau bei Pflegeeltern aufwuchs. Nicht nur bei den Geschädigten, die am nächsten Morgen das Pflegekind nicht mehr finden konnten, kochten vor Gericht die Emotionen wieder hoch.

Weinend entschuldigte sich die Angeklagte im Gerichtssaal mehrfach – und bei der Urteilsverkündung rollten auch bei den anwesenden Angehörigen die Tränen. Fünf Monate Freiheitsstrafe, allerdings zur Bewährung ausgesetzt, lautete das Urteil für die 22-jährige Deggendorferin, ihr 26-jähriger Lebensgefährte aus Vilsbiburg muss hingegen für sieben Monate ins Gefängnis. Er stand unter offener Bewährung wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls.

Das Pärchen hatte die Tat gleich zu Beginn des Prozesses eingeräumt. In der Nacht des 7. August 2015, zwischen drei und fünf Uhr morgens, drangen sie über die verschlossene, aber nicht abgesperrte Garage sowie den Balkon in das Schlafzimmer der Geschädigten ein. In ihrem Kinderbettchen am Fußende des Ehebettes schlief auch die zweijährige Tochter der Angeklagten, die der Familie zur Pflege gegeben worden war. Die Täter nahmen das Kind mit in die Wohnung von Angehörigen des jungen Mannes, wo die Polizei später die beiden Angeklagten und das Mädchen fand.

− rea