Berlin. Wer sich für einen Doppelnamen entscheidet, soll nicht mehr zum Einfügen eines Bindestrichs gezwungen werden. Diese und weitere Änderungen sieht der Entwurf für das neue Namensrecht von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor. Tritt die Reform wie von ihm geplant in Kraft, bliebe es Eheleuten von 2025 an überlassen, ob sie ihre Namen mit oder ohne Bindestrich hintereinandersetzen wollen.
Herr Schmitz und Frau Koppe könnten nach der Eheschließung dann beispielsweise beide Schmitz-Koppe, Schmitz Koppe, Koppe Schmitz oder Koppe-Schmitz heißen. Die Möglichkeit, dass beide nur...