Sturm, Hagel, Starkregen
Diese 5 Dinge sollten Sie bei Schäden durch Unwetter tun

05.07.2023 | Stand 29.08.2023, 15:38 Uhr

Ein abgedecktes Dach - Der Sturm hat sich gelegt, doch die Schäden bleiben: Versicherte sollten Reparaturaufträge erst nach Rücksprache mit dem Versicherer vergeben. - Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn

Vollgelaufener Keller, abgedecktes Dach, kaputte Fenster: Ein Unwetter kann Chaos anrichten. So ärgerlich das ist - diese Schritte sollten sie vor der Schadensbeseitigung im Blick haben.

Wer nach einem heftigen Sturm mit Schäden an seinem Haus oder seiner Wohnung zu kämpfen hat, kann oft keinen klaren Gedanken fassen. Dabei ist es essenziell, einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn die anschließenden Schritte entscheiden darüber, ob die Versicherung für die Schadenbeseitigung aufkommt.

Dabei leistet die Wohngebäudeversicherung grundsätzlich für Schäden am Haus und an fest verbautem Inventar. Die Hausratversicherung greift, wenn Einrichtungs- oder Wertgegenstände infolge von Unwetter Schaden nehmen. Doch mit der Police alleine ist es nicht getan. Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI), nennt die fünf wichtigsten Verhaltensregeln für den Fall der Fälle:

1. Treffen Sie umgehend Maßnahmen, um den Schaden zu begrenzen. Dichten Sie etwa zu Bruch gegangene Fenster ab, um das weitere Eindringen von Regen zu verhindern.

2. Informieren Sie umgehend nach Eintritt des Schadens Ihren Versicherer.

3. Veranlassen Sie notwendige Reparaturen immer erst nach Abstimmung mit dem Versicherer.

4. Dokumentieren Sie Unwetterschäden vor der Beseitigung mit Fotos, Videos oder anderen Beweisstücken. Auch Zeitungsberichte über Unwetterereignisse können dabei hilfreich sein.

5. Beseitigen Sie beschädigte Gegenstände möglichst erst nach Rücksprache mit dem Versicherer.

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