Falls Kind fällt
Fahrräder nicht am Klettergerüst abstellen

26.05.2023 | Stand 09.06.2023, 17:14 Uhr |

Ein schaukelndes Kleinkind - Ob Schaukel oder Klettergerüst: Der mitgebrachte Roller, das Lauf- oder Fahrrad sollte nicht an einem Spielplatzgerät angelehnt oder abgestellt werden - Unfallgefahr. - Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Nicht nur morsche Holzbalken oder klappernde Bauteile können auf Spielplätzen zur Gefahr für Kinder werden. Auch Gegenstände, die Eltern unbedacht an Spielgeräten abstellen. Warum, erklären Experten.

Wer mit seinen Kindern gern Spielplätze besucht, sollte darauf achten, dass unter Spiel- und Klettergeräten keine Gegenstände wie Roller oder Fahrräder abgestellt sind. Denn auf die könnten Kinder im Fall eines Absturzes fallen und sich gefährlich verletzen, warnt die Prüforganisation Dekra.

Die Warnung hat einen Hintergrund: Die Spielplatzinspektoren verweisen auf Erkenntnisse des Forschungszentrums für Kinderunfälle am Uniklinikum Graz. Demnach ist ein Absturz von einem Klettergerät die häufigste Unfallursache auf Spielplätzen. Bei Schaukeln sei es neben dem Absturz auch ein Anprallen am Gerät selbst.

Auch fehlende Teile an Geräten könnten gefährlich werden: So könnten Öffnungen entstehen, in denen Kinder mit dem Kopf, Körper, Armen oder Beinen hängen bleiben, so die Sicherheitsexperten.

© dpa-infocom, dpa:230526-99-836561/2

Artikel kommentieren