Pendler vor Problemen
Streik: Muss ich trotzdem zur Arbeit?

15.11.2023 | Stand 05.01.2024, 11:25 Uhr

Beschäftigte müssen trotz Bahnstreiks zur Arbeit - Fallen Bahnen wegen eines Streiks aus, müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für ihren Arbeitsweg um Alternativen kümmern. Denn pünktlich beim Job erscheinen sollte man dennoch. - Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Von Mittwochabend bis Donnerstagabend stehen viele Züge still. Pendler stellt das vor große Probleme - wie zum Betrieb kommen? Diese Rechte haben sie.

Wenn das Bahnpersonal streikt und deshalb der Regional- und Fernverkehr weitgehend stillstehen, müssen Arbeitnehmer dennoch pünktlich beim Job erscheinen. „Das sogenannte Wegerisiko trägt immer der Arbeitnehmer, ob Streik oder nicht“, sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür. Denn bei einem Streik handelt es sich nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. In der Regel wird er rechtzeitig, also etwa am Vortag oder sogar noch früher, angekündigt. Das ist auch dieses Mal der Fall.

Andere öffentliche Verkehrsmittel, Carsharing, kurze Wege - in der Stadt ist das Ausweichen in der Regel leichter als auf dem Land. Rechtlich tut das aber nichts zur Sache. „Zur Not müssen Arbeitnehmer auf eigene Kosten ein Taxi nehmen, auch das ist zumutbar“, sagt Oberthür.

Und wie sieht es mit Homeoffice aus? Ist Homeoffice sowieso schon Praxis im Arbeitsalltag, hat der Arbeitnehmer gute Chancen, dieses auch für den Streiktag gestattet zu bekommen. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dürfte der Arbeitgeber in diesem Ausnahmefall verpflichtet sein, die Arbeitsleistung zu Hause zu ermöglichen. Rechtsprechung hierzu gibt es allerdings bislang noch nicht.

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