Mehr als 520 Euro im Monat dürfen Studierende nicht verdienen? Stimmt nicht. In der vorlesungfreien Zeit sind die Regeln lockerer. Wer es geschickt anstellt, kann sogar Rentenbeiträge umgehen.
Wer als Student Abgaben geschickt vermeiden möchte, sollte sich auf Jobs in den Semesterferien konzentrieren. Darauf weist die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 11/2023) hin.
Denn: Während des Semesters dürfen Studierende höchstens 520 Euro im Monat verdienen. In der vorlesungsfreien Zeit ist diese Grenze aufgehoben. Dann dürfen Studierende deutlich mehr arbeiten, ohne dass zusätzlich Kranken- , Pflege- oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge erhoben werden.
Wer in den Ferien einem sogenannten Saison- oder Aushilfsjob (nicht länger als drei Monate beziehungsweise 70 Tage im Jahr) nachgeht, kann sogar Rentenversicherungsbeiträge umgehen. Der Verdienst, egal wie hoch, ist komplett abgabefrei. Er bleibt es sogar auch, wenn zusätzlich noch einem Minijob auf 520-Euro-Basis nachgegangen wird.
Lohnsteuer bleibt fällig
Ein Monatsverdienst von über 520 Euro ist allerdings steuerpflichtig. Handelt es sich um über 1290 Euro brutto im Monat (in Steuerklasse I), führt der Arbeitgeber direkt Lohnsteuer an das Finanzamt ab. „Finanztest“ empfiehlt eine Steuererklärung, über die die Studierende sich die Beträge oft zurückholen können.
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