Schutz der Privatsphäre
Mieter können Vermietern Fotoaufnahmen verweigern

11.04.2023 | Stand 11.04.2023, 17:24 Uhr

Kamera nimmt Foto von Wohnung auf - Schutz der Privat- und Intimsphäre: Vermieter dürfen in der Wohnung ihres Mieters nicht ohne Zustimmung fotografieren. - Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Was in den eigenen vier Wänden passiert, haben Mieterinnen und Mieter zum größten Teil selbst in der Hand. Das gilt zum Beispiel auch für Fotoaufnahmen, die Vermieter womöglich machen wollen.

Sie ziehen aus und Ihre Mietwohnung wird weitervermietet, oder der Besitzer will sie verkaufen? In diesen Fällen benötigen Vermieter oder Eigentümer häufig aktuelle Bilder für das Inserat. Mieterinnen und Mieter sollten aber wissen: Gegen ihren Willen dürfen Vermieter, Eigentümer und auch Makler keine Fotoaufnahmen in der Mietwohnung machen. Darauf weist der Mieterverein München hin.

«Ob, was und von wem in der Wohnung fotografiert werden darf, entscheidet allein der Mieter», sagt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München. «Er ist während seiner Mietzeit alleiniger Besitzer der Wohnung und damit hat er das alleinige Entscheidungsrecht.» Immerhin möchte nicht jeder, dass im Internet seine Wohnungseinrichtung oder Einzelheiten aus der Privat- oder Intimsphäre zu erkennen sind.

Verweigern Mieterinnen und Mieter ihre Zustimmung zu Foto- oder auch Videoaufnahmen, brauchen sie also nicht etwa eine Kündigung zu fürchten. Sie sollten sich auch nicht von Drohungen mit Schadenersatz einschüchtern lassen. Mieterinnen und Mieter haben das Recht in dieser Angelegenheit laut dem Mieterverein auf ihrer Seite.

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