Beleidigung und Nötigung
Verkehrsrecht: Welche Strafen Dränglern drohen können

03.11.2022 | Stand 03.11.2022, 16:15 Uhr

Drängler riskieren saftige Strafen - Wer zu dicht auffährt und drängelt, bringt sich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. - Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Dicht auffahren und Lichthupe geben: Wer andere Autofahrer nötigt, riskiert Unfälle und rechtliche Konsequenzen. In München wurde ein Drängler verurteilt - mit Geldstrafe und mehrmonatigem Fahrverbot.

Wer unverschämt dicht auffährt und anderen Verkehrsteilnehmern den Mittelfinger zeigt, muss mit einer Strafen rechnen. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts München (AZ.: 943 Cs 412 Js 158569/21). Über den Fall berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der 31-Jährige Angeklagte war in einem Tunnel in München so dicht aufgefahren, dass man sein Nummernschild nicht mehr erkennen konnte. Er wollte eine Autofahrerin dazu drängen, schneller zu fahren oder die Fahrspur zu wechseln. Nach dem Überholvorgang hatte der Mann die Klägerin bis zum Stillstand ausgebremst. Die Geschädigte konnte nur durch starkes Abbremsen ihrerseits einen Unfall verhindern. 

Der Angeklagte behauptete, es handele sich um eine Verwechslung. Doch die Klägerin schilderte als Zeugin ruhig und glaubhaft den Hergang. Zudem konnte die Tochter der Klägerin ein Foto vorlegen, das das Auto des Dränglers samt Kennzeichen kurz nach dem Vorfall zeigte. Das Gericht sah daher die Behauptungen des Angeklagten als widerlegt und verhängte wegen eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro sowie ein Fahrverbot für die Dauer von drei Monaten.

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