Das Streikrecht ist im Grundgesetz verankert, doch klare Regeln für Arbeitskämpfe hat der Gesetzgeber nicht aufgestellt. Er hat es den Gerichten überlassen, den Rahmen zu setzen. Die Bahn ist schon mehrfach mit dem Versuch gescheitert, der Gewerkschaft der Lokführer und ihrem Chef Weselsky einen Streik gerichtlich untersagen zu lassen. So auch diesmal.
Manche Juristen waren der Ansicht, die kurzfristige Streik-Ankündigung könne die Grenze zur Unverhältnismäßigkeit überschritten haben. Dem schlossen sich die Richter nicht an.
Um es klar zu sagen: Arbeitskämpfe sind legitim, und sie müssen...