Blickt man in die diversen Social-Media-Kanäle oder gar in eine der unzähligen Casting-Shows absonderlichster Ausprägung, erhält man den Eindruck, viele nehmen für sich ein Recht auf Wahrgenommenwerden in Anspruch. Manche scheinen den größeren Teil ihres analogen Lebens online zu verbringen, und, ja, es gibt sogar diverse Plattformen für „Digitale Unsterblichkeit“. Das Recht auf Vergessenwerden, über das der BGH gestern zu urteilen hatte, klingt da eher altmodisch – ist aber genau besehen oft nur die andere Seite der Medaille.
Wer mit einer Hochglanz-Online-Präsenz punkten will, reagiert...