Manches kann man sich einfach nicht ausdenken. Da sitzt ein mehrfach straffällig gewordener Asylbewerber, der sich mit dem Terroristen Anis Amri verglichen hat, in Untersuchungshaft. Und die Ausländerbehörde, die dem Mann den Schutzstatus entziehen will, um ihn des Landes zu verweisen, weiß nichts davon. Ja, sie versucht sogar, ihn zu finden – ohne Erfolg. Doch selbst wenn sie ihn gefunden hätte, wäre nicht sicher gewesen, dass es zu der nötigen Anhörung und Ausweisung gekommen wäre; denn in U-Haft waren ja nicht die Ausländerbehörde, sondern die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Wenn...