Nur in bestimmten Fällen werden die Kosten für Brillengläser von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
•Die gesetzliche Krankenkasse zahlt dann,
-wenn eine Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 6,25 Dioptrien besteht;
-wenn eine Hornhautverkrümmung ab 4,25 Dioptrien vorliegt;
-wenn die maximale Sehkraft unter 30 Prozent liegt.
In diesen Fällen werden nur Festbeträge für Standardgläser gezahlt. Die Brillenfassung und die Kosten für höherwertige Gläser (z.B. eine Gleitsichtbrille) müssen Versicherte in der Regel selbst zahlen.
•Die Kosten für Kontaktlinsen werden nur von der Kasse übernommen,...