Es ist eine schier unendliche Geschichte um eine zwei Sekunden lange Tonfolge – und der Rechtsstreit zwischen den Elektropop-Pionieren von Kraftwerk und Musikproduzent Moses Pelham dürfte fast 20 Jahre nach dem ersten Urteil eine weitere Schleife nehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erwägte am Donnerstag, den Fall noch einmal dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Die Anwälte beider Seiten hielten das auch für geboten. „Es geht hier um Grundsätzliches“, sagte Pelhams Vertreter Matthias Siegmann. Das Verfahren wirft grundlegende Fragen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und...