München. Das Bayerische Landesamt für Steuern erinnert noch einmal an die Abgabe der Grundsteuererklärung. Die Frist hierfür endete mit Ablauf des 2. Mai. Laut Mitteilung des Amtes haben in Bayern bis dato rund 90 Prozent der Eigentümer die Erklärung abgegeben. Ab dem 15. Juni werden die restlichen zehn Prozent ein Erinnerungsschreiben erhalten.
Wer angeschrieben wird, muss schnellstmöglich der Abgabepflicht nachkommen. Im Fall einer Nichtabgabe oder einer verspäteten Abgabe gibt es Sanktionsmaßnahmen, etwa Verspätungszuschläge.
Es können auch solche Eigentümer ein Erinnerungsschreiben...