Von Rudolf G. Maier
Bad Füssing. Gesetzlich Krankenversicherte haben seit 2021 einen Anspruch darauf, mit Zuschuss ihrer Krankenkasse in einem anerkannten Kurort viel für die eigene Gesundheit und Gesundheitsvorsorge zu tun. Nach der erneuten gesetzlichen Verankerung der ambulanten Vorsorgeleistung, früher auch als offene Badekur bekannt, übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Aufwendungen für die kurärztliche Betreuung vollständig sowie 90 Prozent der Kosten für verordnete Anwendungen wie Bäder, Massagen und andere Therapieangebote. Zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und...