Laut den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums soll die elektronische Patientenakte (ePA) sämtliche Informationen zu Untersuchungsergebnissen, Befunden, Therapien und Medikamenten einer Person enthalten und in ein digitales System eingespeist werden, auf das Ärzte und Gesundheitseinrichtungen zugreifen dürfen.
Voraussetzung für den Zugriff soll sein, dass die Daten für deren jeweiliges Fachgebiet oder die anstehende Behandlung relevant sind. So hätten Neurologen beispielsweise keinen Zugang zu orthopädischen Befunden. Darüber hinaus können Patienten auch selbst Daten ergänzen, indem...