Von Johannes Krenner
Passau. In den Büros der 19 Passauer Staatsanwälte stapeln sich aktuell wesentlich mehr Akten als sonst. Denn neben dem Tagesgeschäft müssen sie nun auch alte, eigentlich abgeschlossene Fälle wieder aufrollen. Der Grund: die Cannabis-Freigabe. Sie soll ab 1. April gelten – und das auch rückwirkend. Für die deutschen Staatsanwaltschaften bedeutet diese Amnestie, alle Marihuana-Verfahren, die sich derzeit noch in der Vollstreckung befinden, zu prüfen, ob sie nach dem neuen Gesetz noch strafbar wären.
In Passau muss die Staatsanwaltschaft deshalb insgesamt rund 1000 alte...