Walzverbot von Grünflächen gilt erst ab 1. April

Frist für Wiesenbrütergebiete bleibt bestehen – Empfehlung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft

16.03.2024 | Stand 16.03.2024, 4:00 Uhr

Berchtesgadener Land. Walzen von Grünlandflächen in Oberbayern ist über den 15. März hinaus möglich. Das gibt die Regierung von Oberbayern in einer Pressemitteilung bekannt. Bei Wiesenbrütergebieten gebe es keine Änderung.

Mit dem Inkrafttreten des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ ist es seit 2020 grundsätzlich verboten, landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen nach dem 15. März zu walzen. Lassen Witterungs- oder Bodenverhältnisse das Walzen vor dem 15. März nicht zu, sind jedoch gebietsbezogene Ausnahmen möglich, heißt es im Bericht weiter.

Frist verschiebt...

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