Davidstern mit Aufdruck „ungeimpft“: Geldstrafe

59-jährige Wagingerin und Staatsanwaltschaft gingen in Berufung: Es bleibt bei 1800 Euro Geldstrafe wegen Volksverhetzung

02.02.2024 | Stand 02.02.2024, 4:00 Uhr

Von Monika Kretzmer-Diepold

Traunstein/Waging am See. Wegen einer Volksverhetzung durch einen gelben Davidstern mit dem Aufdruck „ungeimpft“ blieb es in der gestrigen Berufungsverhandlung der Dritten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Thomas Mayer bei einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro, also von insgesamt 1800 Euro, für eine inzwischen 59-Jährige aus Waging am See. Das Gericht wies die Berufungen sowohl der Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft gegen ein früheres Urteil des Amtsgerichts Traunstein jeweils kostenpflichtig zurück.

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