Pfarrkirchen. Das Landratsamt weist in einer Pressemitteilung auf die Leistungen des Bildungspakets hin: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung bei Erwerbsminderung), BKGG (Kinderzuschlag), WoGG (Wohngeld) oder nach dem AsylbLG beziehen, können diese in Anspruch nehmen.
In diesem Bildungspaket enthalten ist ein jährlicher Pauschalbetrag für den persönlichen Schulbedarf, der kalenderjährlich fortgeschrieben wird. Diese Geldleistungen sollen dazu beitragen, Ausgaben für...