Von Florian Schweiger
Freyung. „Eine Lappalie“ nannte der frühere Chef des Angeklagten die am Amtsgericht Freyung verhandelte Angelegenheit, die dort bereits in die zweite Runde ging. Denn mit dem ersten Angebot des Gerichts, das Verfahren gegen eine Geldauflage von insgesamt 300 Euro einzustellen, waren der Rechtsanwalt und sein Mandant damals nicht einverstanden gewesen. Bei 650 Euro Grundsicherung blieben dem Angeklagten nach eigener Aussage nur 100 Euro zum Leben – da sei die Strafe eindeutig zu hoch, wo er doch eigentlich unschuldig sei.
Um folgenden Vorfall ging es: Im vergangenen...