Häufige Fehler bei der Grundsteuer

Eigentümer müssen die Erklärung bis spätestens 31. Januar beim Finanzamt abgegeben haben

19.12.2022 | Stand 19.12.2022, 4:00 Uhr

Pfarrkirchen. Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Stichtag 1. Januar 2022) müssen ihre Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 beim zuständigen Finanzamt abgeben. Damit die Erklärungen einfach, schnell und korrekt abgegeben werden können, werden im Folgenden die häufigsten Fehler aufgezeigt, die zu einer zu hohen Grundsteuer führen und leicht vermieden werden können.

1. Bei Garagen den Freibetrag von 50 m² beachten
Eigentümer geben häufig die Nutzfläche ihrer Garage vollständig an, ohne den hierfür vorgesehenen Freibetrag von 50 m² zu...

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