Deggendorf. Am 1. Januar ist ein neues Tierarzneimittelgesetz zur Antibiotikaminimierung in Kraft getreten. Halter von Rindern müssen Meldungen zu ihren Tierbeständen machen, wenn diese eine bestimmte Größe überschreiten. Für Milchviehhalter erfolgt diese Meldung erstmalig zum Stichtag 14. Juli. Nähere Informationen zu den Meldepflichten für Landwirte finden sich auf der Internetseite www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de. Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Niederbayern bieten dazu außerdem ein Onlineseminar an. Es findet statt am Freitag, 24. März, von 20 bis 21.30...