Hundehalterin soll ihr Gewissen erforschen
Zum Bericht „Hundetötung: 8100 Euro Strafe für Jäger“ vom 29. Februar:
„Mein komplett gestörtes Rechtsverständnis ist aufgewühlt von dem Urteil gegen einen pflichtbewussten Jungjäger, welches die durch viele Bürger erfahrene Überforderung der Hundehalterin – angefallene bedrohte gebissene Passanten, Kinderwagenfahrer trauen sich ohne Abwehrstock etc. nicht mehr in die Nähe des Anwesens – bestätigt.
Es ist klar, wer sich so ein an einem öffentlichen Wanderweg liegendes Anwesen kaufen kann, kann sich natürlich jede jagdfeindliche Rechtsvertretung...