Von Hannes Höfer
Ainring/Laufen. Mieterin und Vermieter waren sich in manchen Dingen uneins. Was folgte, war die Kündigung. Dabei soll der 57-jährige Landwirt die Kinderpflegerin beleidigt haben. Weil der Ainringer das bestritt, stand die Frau wegen falscher Verdächtigung in Laufen vor Gericht. Ihr Einspruch gegen einen Strafbefehl über 2000 Euro ging jedoch nach hinten los. Im Urteil wurden daraus 3600 Euro.
Das Rollladenband gerissen, die Nebenkosten unerwartet hoch, am schlimmsten aber: Schimmel in der Wohnung. Es gab einiges, worüber sich die 59-Jährige im Gerichtssaal beklagte. So...