Von Monika Kretzmer-Diepold
Traunstein/Mühldorf. Mit drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz kam ein 53-Jähriger aus Bosnien und Herzegowina am Montag vor der Zweiten Strafkammer am Landgericht Traunstein besser als in der ersten Verhandlung davon. Im Juli 2023 hatte die Neunte Strafkammer auf fünfeinhalb Jahre Haft erkannt. Der Angeklagte war bereit, das Urteil zu akzeptieren, während sich die Staatsanwaltschaft noch nicht zu einem eventuellen Rechtsmittel äußerte.
Der 53-Jährige hatte damals zusammen mit einem Beifahrer bei...