Altötting. Der Bebauungsplan Nr. 36, dem auch die Anwesen an der Kolpingstraße unterliegen, sieht bei Einfriedungen eine Höhe von höchstens 80 Zentimetern vor. Nachdem aber im Umgriff der Holzhauser Straße, an die das Wohnhaus angrenzt, die Verkehrsbelastung und auch der Lärmpegel immer höher geworden sind, sprechen sich die Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses durchaus dafür aus, isolierte Befreiungen vom Bebauungsplan zu genehmigen. Dies taten sie in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig, so dass ein Bauwerber aus der Kolpingstraße einen Zaun von 1,80 Metern Höhe errichten darf –...