Bundespolizei Flughafen München
Bundespolizisten verhaften sechs gesuchte Männer am Münchner Flughafen

25.10.2021 | Stand 25.10.2021, 16:28 Uhr

München. Sie waren offenbar der Meinung, dass die Bundespolizisten im Erdinger Moos bei der Kontrolle der Reisenden nicht so genau hinschauen. Das sollte sich am Wochenende für sechs Männer als Fehleinschätzung herausstellen. Die zwei Deutschen, der Kosovare, der Pole, der Kroate und der Österreicher waren mit offenen Haftbefehlen im Gepäck bei den Ein- und Ausreisekontrollstellen der Bundespolizei aufgetaucht. Die Beamten haben die sechs schließlich umgehend aus dem Verkehr gezogen, nachdem sie die Suchanfragen der Justiz im polizeilichen Fahndungssystem entdeckt hatten.

Am Freitag zogen Bundespolizisten einen 36-jährigen Österreicher bei seiner Ausreise nach Izmir, einen 33-jährigen Polen bei seinem Zwischenstopp auf dem Weg von Warschau über München nach Belgrad und einen 52-jährigen Kosovaren bei seiner Ankunft aus Pristina aus dem Verkehr.

Der 36-Jährige aus der österreichischen Hauptstadt schuldete der Stadtkämmerei in der bayerischen Landeshauptstadt seit Oktober letzten Jahres wegen eines Verkehrsdeliktes 10 Euro Bußgeld und 45 Euro Verwaltungskosten. Daher hat die Staatsanwaltschaft München I seit August dieses Jahres mit Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichts München nach dem gebürtigen Iraner gesucht. Am Münchner Airport die alternative zu seinem Türkeiurlaub vor Augen, bezahlte der Wiener die ausstehenden 55 Euro ohne Umschweife bei den Bundespolizisten ein.
Der Pole war von Zollbeamten im letzten Jahr an der deutsch-tschechischen Grenze mit verbotenen Waffen erwischt und von einem Hofer Amtsrichter im März dieses Jahres zu 3.600 Euro Geldstrafe, ersatzweise 90 Tagen Haft verurteilt worden. Nachdem der 33-Jährige für die deutsche Justiz nicht greifbar war, hat die Staatsanwaltschaft in der Stadt am Dreiländereck ihn vier Monate später mit Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Von den Bundespolizisten am Münchner Airport aus dem Verkehr gezogen, konnte der Gesuchte durch Zahlung der verhängten Geldstrafe plus 177,50 Euro für die Verfahrenskosten der Haft entgehen. Sein Weiterflug nach Serbien allerdings hob ohne ihn ab.
Der dritte im Bunde, ein 52-Jähriger aus der Nähe von Pristina, hatte weniger Glück als seine beiden Vorgänger. Er musste nach seiner Festnahme die Weiterreise in die Münchner Haftanstalt antreten. Der Kosovare, damals noch Jugoslawe, war 2002 vom Landgericht München I zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft wegen Handels mit nicht geringen Mengen an Betäubungsmitteln verurteilt worden. Zwei Jahre später war er entlassen und mit der Vorgabe, Deutschland bis 2024 den Rücken zu kehren, abgeschoben worden. Nachdem der Verurteilte gute zwei Jahre zu früh im Erdinger Moos aufgetaucht ist, muss er jetzt eine Reststrafe von 894 Tagen absitzen.

Am Samstag verfingen sich ein 51-jähriger Deutscher und ein 35-jähriger Kroate im Fahndungsnetz der Bundespolizei.
Der 35-Jährige musste am Moos-Airport seine Reisepläne, wie tags zuvor der Kosovare, kurzfristig ändern. Ursprünglich wollte der junge Mann in seine Heimat fliegen. Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle haben Bundespolizisten seine Reisepläne allerdings zunichtegemacht. Sie entdeckten nämlich einen offenen Haftbefehl, ausgestellt auf den Kontrollierten. Das Amtsgericht Aschaffenburg suchte seit März 2020 mit Sicherungshaftbefehl nach dem Kroaten. Der Gesuchte war im September 2019 von einem Aschaffenburger Amtsrichter wegen Diebstahls zu einem Jahr Haft, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, verurteilt worden. Nachdem der Verurteilte laut Gericht beharrlich und gröblich gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hatte, muss er nun in der Landshuter Justizvollzugsanstalt die Konsequenzen dafür tragen.
Der 51-Jährige dagegen musste nach seiner Ankunft aus Abu Dhabi nur einen kurzen, dafür aber teuren Stopp bei der Bundespolizei einlegen, nachdem die Landshuter Staatsanwaltschaft bereits seit gut zwei Jahren nach ihm gesucht hatte. Zuvor hatte ein Richter am Amtsgericht in der niederbayerischen Bezirkshauptstadt den gebürtigen Tunesier wegen Steuerhinterziehung zu knapp 7.000 Euro Geldstrafe oder 70 Tagen Ersatzhaft verurteilt. Da der Verurteilte dem Richterspruch bis dato offenbar ebenso wenig Bedeutung beigemessen hatte, wie in der Vergangenheit den Steuergesetzen, musste er sich nun bei den Bundespolizisten der Entscheidung stellen: Zahlen oder Haft. Nachdem der Festgenommene sich für erstes entschied und inklusive Verfahrenskosten insgesamt 7008,50 Euro an die Bundesbeamten übergab, durfte er seine Reise auch wieder fortsetzen.

Der letzte Fisch an diesem Wochenende, der den Bundespolizisten ins Netz ging, war ein 55-jähriger Deutscher auf dem Weg von Zürich nach Temeswar. In der automatischen Grenzkontrollanlage EasyPASS verfangen, musste der gebürtige Mannheimer seine Frau um Hilfe bitten, um die Freiheit wieder zu erlangen. Vom Amtsgericht Freiburg im Breisgau bereits im September 2016 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu sage und schreibe 12.000 Euro Geldstrafe oder 150 Tagen Ersatzhaft verurteilt, hatte der Wahl-Schweizer offenbar den größten Teil des geforderten Betrages an die Justizkasse überwiesen. Seit knapp vier Wochen jedoch hat die Freiburger Staatsanwaltschaft nach dem säumigen Zahler suchen lassen. Der Verurteilte blieb nämlich einen verglichen mit der Gesamtstrafe kläglichen Rest in Höhe von 250 Euro oder drei Tagen Gefängnis und 183,80 Euro für die Verfahrenskosten schuldig. Diese drei Tage hätte der Festgenommene auch fast absitzen müssen, nachdem die Grenzpolizisten am Münchner Flughafen der Bitte um Festnahme aus dem Breisgau nachgekommen waren. Er selbst konnte den geforderten Betrag nicht aufbringen. Zu seinem Glück hat der Mann aber eine liebende Gattin, die sich umgehend auf den Weg nach München machte, ihren Angetrauten bei den Bundespolizisten auslöste und anschließend mit nach Hause nehmen durfte.