Nach WM-Sommermärchen 2006
FIFA: Kein Verfahren gegen Beckenbauer und Co. wegen Verjährung

25.02.2021 | Stand 25.02.2021, 21:40 Uhr

Franz Beckenbauer. −Foto: dpa

Die Sommermärchen-Affäre um die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland bleibt ohne sportrechtliche Konsequenzen.

Der Fußball-Weltverband FIFA wird das Verfahren gegen Franz Beckenbauer, den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und den früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt wegen Verjährung nicht weiter verfolgen. Das entschied die rechtsprechende Kammer der unabhängigen Ethikkommission, wie die FIFA am Donnerstag mitteilte.

Zahlung von 10 Millionen Schweizer Franken an damaligen FIFA-Vize

Die Untersuchungskammer der FIFA-Ethikkommission hatte am 22. März 2016 ein Verfahren eingeleitet. Sie war zu dem Schluss gekommen, dass Beckenbauer, Zwanziger und Schmidt im Zusammenhang mit einer Zahlung von 10 Millionen Schweizer Franken an den damaligen FIFA-Vize Mohamed bin Hammam im Jahr 2002 gegen Art. 27 (Bestechung und Korruption) verstoßen haben. Die deutschen WM-Macher hatten immer behauptet, dass diese Summe dazu diente, um damit einen Organisationszuschuss vom Weltverband FIFA in Höhe von 250 Millionen Schweizer Franken abzusichern.

Zuvor war bereits im April 2020 das Verfahren vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona gegen den früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach, Zwanziger, Schmidt und Ex-FIFA-Generalsekretär Urs Linsi (70) wegen Verjährung eingestellt worden. Zwanziger, Schmidt und Urs Linsi waren wegen Betruges angeklagt worden, Niersbach wegen Beihilfe. Hintergrund war auch, dass das Verfahren wegen der Corona-Krise ab März 2020 ausgesetzt und nicht weiter fortgeführt worden war. Alle Beschuldigten hatten die Vorwürfe stets bestritten.

− dpa