Im August 2018 ging bei einer Frankfurter Rechtsanwältin ein erstes Drohschreiben ein, das mit „NSU 2.0“ unterzeichnet war. Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte in dem Fall wurden nun eingestellt.
Die Mails und Faxe waren voller Hass: Rechtsextreme Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ wurden vor einigen Jahren an zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens versendet, vor allem an Frauen. Ermittlungen in dem Komplex, die sich gegen einen Polizisten und eine Polizistin des 1. Polizeireviers Frankfurt richteten, sind am 7. Dezember 2023 eingestellt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit.
Ein hinreichender Tatverdacht habe nicht begründet werden können. Gegen die Entscheidung sei Beschwerde eingelegt worden. Zuvor hatten andere Medien über die Einstellung berichtet.
Bei den Ermittlungen ging es um das erste Schreiben der Serie, das im August 2018 per Fax bei der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz einging. Es enthielt persönliche Daten, die nicht öffentlich zugänglich waren und unbefugt von einem Dienstcomputer im 1. Frankfurter Polizeirevier abgefragt worden waren. Die Polizistin, gegen die ermittelt worden war, war zu dem Zeitpunkt in dem Computer eingeloggt. Kurz nach der 20-minütigen Abfrage wurde das Fax versandt, in dem die Anwältin und ihre Familie mit dem Tode bedroht und rassistisch beleidigt wurden. Der Polizist war zu diesem Zeitpunkt im Dienst.
54-Jähriger aus Berlin verurteilt
Zahlreiche weitere Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0 waren anschließend versandt worden. Als Verfasser verurteilte das Landgericht Frankfurt 2022 einen 54 Jahre alten Mann aus Berlin zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten. Er sammelte nach Feststellung des Gerichts persönliche Daten der Empfänger unter anderem, in dem er sich bei Anrufen bei Behörden - auch der Polizei - als Polizist oder Staatsanwalt ausgab. In seiner Wohnung wurden Ratgeber gefunden wie „Die Kunst der skrupellosen Manipulation“.
Unter anderem die Nebenklägerin Basay-Yildiz bezweifelte in dem Verfahren, dass ein Einzeltäter für die Serie verantwortlich war. Mindestens für das erste Schreiben gebe es Aufklärungsbedarf, ob nicht noch weitere Verdächtige infrage kämen. Ihre Anwältin Antonia von der Behrens stellte in dem Prozess mehrfach Anträge zur weiteren Aufklärung der Vorgänge im 1. Polizeirevier und der Rolle dortiger Polizisten.
Von der Behrens bestätigte auf Anfrage, Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen die zwei Polizeibeamten eingelegt zu haben. Zur Begründung könne sie noch nichts sagen, da sie erst am Donnerstag Einsicht in die Akten erhalten habe.
Polizei-Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten
Im Zusammenhang mit Ermittlungen zu der illegalen Datenabfrage war eine Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten innerhalb des 1. Polizeireviers aufgedeckt worden. Der Fall liegt aktuell zur Prüfung beim Oberlandesgericht Frankfurt. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt, nachdem das Landgericht kein Hauptverfahren eröffnen wollte.
Die Generalstaatsanwaltschaft geht im Fall von fünf Polizisten davon aus, dass in der Gruppe Inhalte im strafrechtlichen Sinn verbreitet worden waren. Nach früheren Angaben wurden unter anderem Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuze und weitere nationalsozialistische Symbole sowie Verharmlosungen des Holocaust geteilt.
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