EU-Ausnahme verlängert
Trotz Kritik: Bundesregierung setzt EU-Zugeständnisse beim Artenschutz an Landwirte um

29.02.2024 | Stand 01.03.2024, 11:46 Uhr

Die Betriebe erhielten durch die EU-Ausnahme zum verpflichtenden Brachlandanteil „mehr Flexibilität bei ihrer Bewirtschaftung und zusätzliches Einkommen“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) am Donnerstag. − Foto: Hannes P Albert/dpa

Die Bundesregierung hat angekündigt, die EU-Zugeständnisse an Landwirte beim verpflichtenden Brachlandanteil wie von der EU-Kommission vorgeschlagen umzusetzen. Demnach müssen auf Agrarflächen vorerst kein Platz für wild lebende Arten geschaffen werden.



Die Betriebe erhielten so „mehr Flexibilität bei ihrer Bewirtschaftung und zusätzliches Einkommen“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) am Donnerstag. Er hatte das Vorgehen der Kommission zuvor allerdings scharf kritisiert. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU sieht vor, dass Landwirte vier Prozent ihrer Nutzflächen brach liegen lassen. Dadurch sollen Flächen für wild lebende Arten geschaffen werden. Die Kommission hatte die Regelung infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ausgesetzt, ursprünglich um die Lebensmittelversorgung abzusichern.

Vorerst keine Flächen für Artenschutz



Die Ausnahme wird nun bis Ende des Jahres verlängert. Allerdings müssen die Landwirte stattdessen „einen Mindestanteil von vier Prozent ihrer Anbauflächen für nichtproduktive Flächen und Merkmale“ nutzen. Dazu gehören neben brachliegenden Flächen auch der Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen wie Linsen, Erbsen und Bohnen oder Zwischenfrüchten.

Ursprünglich hatte Brüssel für die stickstoffbindenden Pflanzen einen Mindestanteil von sieben Prozent der Ackerflächen vorgeschlagen, was Özdemir begrüßte. Schließlich senkte die Kommission den Anteil aber auf vier Prozent ab. Weil sich Deutschland und andere Länder deshalb bei der Abstimmung enthielten, fand der Kommissionsvorschlag unter den Mitgliedstaaten keine Mehrheit. Die Brüsseler Behörde entschied dann im Alleingang.

Deutscher Bauernverband zufrieden



Die Umsetzung der Zugeständnisse an die Landwirte „hat auch einen Preis“, erklärte Özdemir nun. „Ich hätte mir gewünscht, dass wir den Schutz der Artenvielfalt gleichzeitig angehen.“

Der Deutsche Bauernverband (DBV) lobte die Entscheidung zum Wohle der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirte. „Die Bundesregierung hat verstanden, dass wir Bauern keine weitere Benachteiligung und damit Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit akzeptieren werden“, erklärte DBV-Präsident Joachim Rukwied. Schärfere Vorgaben als die der EU - wie sie Özdemir befürwortet hatte - wären durchaus möglich gewesen.

Umweltschützer kritisieren



Umweltschützer warfen der Bundesregierung deshalb vor, „vor der Agrarlobby einzuknicken“. „Der Verzicht auf Brachen und Stilllegungsflächen ist ein fundamentaler Rückschritt für den gemeinsam mit der Landwirtschaft errungenen notwendigen Schutz der Artenvielfalt in unseren Agrarlandschaften“, erklärte der Vorsitzende des BUND, Olaf Bandt. Die Bundesregierung hätte wenigstens mit der Erhöhung des Budgets für finanzielle Anreize für mehr Umweltschutz einen Ausgleich schaffen können, kritisierte er.

− afp/jmü