Dienstag wieder uneingeschränkt
Nach Warnstreik-Absage: Bahn-Betrieb „weitgehend“ planmäßig angelaufen

15.05.2023 | Stand 16.09.2023, 22:06 Uhr

Nach der Absage des zweitägigen Warnstreiks sind die Züge laut Angaben der Deutschen Bahn am Montagmorgen „weitgehend“ wie geplant gefahren. −Foto: Bodo Marks/dpa

Zwei Tage lang sollte der Bahnverkehr in Deutschland stillstehen. Doch nach einem Vergleich sagte die Gewerkschaft EVG ihren 50-stündigen Warnstreik bei der Deutschen Bahn ab. Bei einigen anderen Regionalbahnen hielt sie am Arbeitskampf hingegen fest.



Vom angekündigten 50-Stunden-Warnstreik im Tarifkonflikt der Eisenbahnen blieb zum Wochenbeginn nicht mehr viel übrig: Nach der kurzfristigen Absage des Arbeitskampfes bei der Deutschen Bahn aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs lief der Fern- und Regionalverkehr am Montag weitgehend reibungslos an. „Wir hatten ja schon begonnen, den Zugverkehr runter zu fahren und mussten ihn dann wieder hochfahren“, sagte ein Bahnsprecher in Berlin. „Eine solche Situation hat es bisher noch nie gegeben.“ Im Fernverkehr seien am Montag nahezu alle Züge unterwegs gewesen. An diesem Dienstag sollen es dann 100 Prozent sein. Im DB-Regionalverkehr habe es bereits am Montag keine Einschränkungen mehr gegeben.

Bei anderen Regionalbahnunternehmen hielt die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hingegen am Warnstreikaufruf fest. Dazu gehörte etwa das Unternehmen Transdev, das unter anderem in Bayern die Bayerische Oberlandbahn und die Bayerische Regionalbahn betreibt. Auch Abellio Mitteldeutschland war weiterhin vom Warnstreik betroffen. Das Unternehmen ist als Anbieter insbesondere in Thüringen und Sachsen-Anhalt unterwegs. Bei der Norddeutschen Eisenbahngesellschaft, der Nordwestbahn oder der Westfalenbahn blieb die EVG ebenfalls beim Arbeitskampf.

Noch größere Einschränkungen in Bayern



Außer in Bayern, wo es bei Regional- und Oberlandbahn sowie beim Meridian noch zu größeren Einschränkungen für Fahrgäste kam, hielten sich die Auswirkungen bei der Bahn-Konkurrenz laut einer Einschätzung des Wettbewerberverbands Mofair allerdings in Grenzen.

Der Warnstreik sollte am Sonntag um 22 Uhr beginnen und am Dienstag um 24 Uhr enden. Nachdem unter Vermittlung des Arbeitsgerichts Frankfurt ein Vergleich zwischen der EVG und der Deutschen Bahn beim Knackpunkt Mindestlohn zustande gekommen war, hatte die Gewerkschaft den Arbeitskampf beim bundeseigenen Konzern am Wochenende kurzfristig abgesagt.

Daraufhin musste die Bahn den bereits abgesagten Zugverkehr „praktisch neu organisieren“, sagte der Sprecher. „Wir haben am Wochenende Tausende Mitarbeitende kontaktiert, um möglichst viele Schichten zu besetzen.“ Schichtpläne seien neu gestaltet worden, und Fahrzeuge hätten an andere Orte gebracht werden müssen. Der „Kraftakt“ sei gelungen.

Tarifkonflikt nicht beendet



Weil auch die Fahrdienstleiter wieder zum Dienst antreten mussten, die den Großteil des gesamten Zugverkehrs in Deutschland koordinieren, konnten auch die vom Warnstreik weiterhin betroffenen Regionalbahnen ihre Fahrpläne weitgehend einhalten.

Beendet ist der Tarifkonflikt für die rund 180.000 Beschäftigten der Deutschen Bahn mit der Warnstreikabsage allerdings nicht. Bereits kommende Woche Dienstag und Mittwoch kommen EVG und Arbeitgeber erneut in Fulda zusammen. Es ist die vorerst letzte geplante Verhandlungsrunde im laufenden Tarifstreit.

Vergleich vor dem Frankfurter Arbeitsgericht



Mit dem Vergleich vor dem Frankfurter Arbeitsgericht konnten beide Seiten einen großen Knackpunkt bei den Verhandlungen weitgehend ausräumen: Bei rund 2000 Bahn-Beschäftigten, die den gesetzlichen Mindestlohn bislang nur über Zulagen erhalten haben, wird dieser nun rückwirkend zum 1. März in die Tariftabellen aufgenommen. Damit beziehen sich zukünftige Tarifsteigerungen auf diese höhere Basis.

Bei vielen anderen Punkten liegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer allerdings noch weit auseinander. Die EVG fordert in den Verhandlungen mit der Bahn und Dutzenden weiteren Eisenbahn-Unternehmen mindestens 650 Euro mehr pro Monat oder 12 Prozent für die oberen Einkommen. Die Laufzeit soll 12 Monate betragen. Die Bahn hat neben einer Inflationsausgleichsprämie bislang nur prozentuale Steigerungen angeboten sowie eine Laufzeit von 27 Monaten.

− dpa