Milliardenverluste
Krankenkassenbeiträge steigen wohl: Was steckt hinter Stammtischargument?

02.06.2023 | Stand 15.09.2023, 22:13 Uhr

Die Krankenkassen machen Milliardenverluste, daher könnte es gut sein, dass die Beiträge weiter steigen. Schuld sind aber nicht die Flüchtlinge – für sie zahlt die Sozialhilfe Beiträge plus Verwaltungspauschale an die Kassen. −Symbolbild: dpa

Ab Juli bleibt weniger Geld am Gehaltszettel – wegen höherer Beiträge in der Pflegeversicherung. Und auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) könnten schon nächstes Jahr die Beiträge steigen. Sind die Flüchtlinge Schuld?



In Facebook-Kommentaren behaupten das zumindest einige Nutzer. Die Flüchtlinge würden nichts einzahlen und eine kostenlose Rundumversorgung bekommen, heißt es. Doch das stimmt so nicht: Asylbewerber fallen den Krankenkassen nicht zur Last. Und ihre medizinische Versorgung ist im Gegensatz zum normalen Bürger vor allem am Anfang sehr eingeschränkt.

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Asylsuchende sind grundsätzlich nicht gesetzlich krankenversichert, wie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen mitteilt. Stattdessen hätten sie im Krankheitsfall Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Es regelt auch die Art und Höhe der Sozialleistungen für Asylbewerber sowie für weitere durch das Ausländerrecht definierte Personenkreise, etwa für Geduldete oder Bürgerkriegsflüchtlinge. „In Abhängigkeit von Aufenthaltsdauer und -status definiert das Gesetz unterschiedliche Leistungsniveaus“, heißt es beim GKV-Spitzenverband.

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Wann dürfen Asylbewerber zum Arzt?



Laut GKV-Spitzenverband umfasst der Leistungsanspruch von Geflüchteten:

- ärztliche und zahnärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln sowie Gewährung sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen

- Gewährung von ärztlicher und pflegerischer Hilfe und Betreuung, von Hebammenhilfe sowie von Arznei-, Verbandmitteln für Schwangere und Wöchnerinnen

- Verabreichung amtlich empfohlener Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen

Zunächst zahlen die Sozialämter, nicht die Krankenkassen



Zuständig für die Umsetzung dieses Leistungsanspruchs sind laut GKV-Spitzenverband die Länder beziehungsweise die von ihnen per Landesgesetz bestimmten Behörden. „Innerhalb der ersten 18 Monate des Aufenthalts in Deutschland (sogenannte Wartezeit) wird dies in der Regel über die Ausgabe von speziellen Behandlungsscheinen durch die Sozialämter sichergestellt“, heißt es. Die Leistungsgewährung obliege dabei den kommunalen Leistungsträgern.

Nach 18 Monaten steigt der Leistungsanspruch, aber die Krankenkassen bekommen auch Beiträge



Nach der Wartezeit werden die Asylbewerber – je nach Bundesland gegebenenfalls auch schon früher – auftragsweise von den gesetzlichen Krankenkassen betreut, heißt es beim GKV Spitzenverband. Sie erhalten eine elektronische Gesundheitskarte, mit der sie nahezu dieselben Leistungen erhalten wie gesetzlich Krankenversicherte.

Allerdings bekommen die Kassen dafür auch Geld: Die Krankenkassen erhalten die Aufwendungen und einen Verwaltungskostenanteil von den Trägern der Sozialhilfe erstattet. Sprich: Auch hier entsteht den Kassen kein finanzieller Nachteil, sondern eher ein Vorteil, weil – wie im Rest der Bevölkerung – in der Regel deutlich mehr Gesunde als Kranke versichert sind. Es entsteht lediglich ein zusätzlicher administrativer Aufwand, der aber durch den Verwaltungskostenanteil abgedeckt wird.