Chancengleichheit
Kindergrundsicherung statt Kindergeld: Was sich für Eltern ab 2025 ändert

06.10.2023 | Stand 08.10.2023, 12:30 Uhr

Das Kindergeld ist bald Vergangenheit: Die Kindergrundsicherung ersetzt ab 2025 bisherige Leistungen. − Symbolbild: Peter Gercke/dpa

Trotz Kindergeld: Jedes fünfte Kind in Deutschland gilt als arm. Mit der Kindergrundsicherung soll den Familien ab 2025 stärker unter die Arme gegriffen werden und für Chancengleichheit gesorgt werden. Die Mediengruppe Bayern klärt über offene Fragen auf.



Was ist das Konzept der Kindergrundsicherung und wer hat Anspruch darauf?



Aus verschiedenen Einzelleistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, SGB II und SGB XII-Leistung für Kinder, Teile des Bildung- und Teilhabepaketes) wird eins: die Kindergrundsicherung. Es handelt sich also um eine zentrale Leistung für alle Kinder, informiert das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf ihrer Internetseite. Die Grundsicherung besteht aus einem Garantiebetrag, welcher das jetzige Kindergeld ablöst, und einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag. Man hole dadurch rund zwei Millionen Kinder aus dem Bürgergeld „in die Mitte der Gesellschaft“, so das Ministerium.

Wie hoch fällt die Kindergrundsicherung aus?



Das lässt sich noch nicht genau sagen, da das von Preis- und Einkommensentwicklungen abhängt. Der Garantiebetrag löst das Kindergeld ab, das im Moment 250 Euro beträgt. Geringer werden soll der Betrag nicht, im Gegenteil: Durch die Grundsicherung soll es Verbesserungen für einige Altergruppen geben, bei anderen bleibt sie in etwa gleich. Vor allem Familien mit kleinen oder geringen Einkommen profitieren. Ein Beispiel: Ein 14-jähriger Jugendlicher, der bisher einen Kinderzuschlag bekam, kriegt durch die zusammengefasste Grundsicherung in etwa 60 Euro mehr im Monat.

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Kann man durch die Grundsicherung auch weniger Geld als zuvor bekommen?



Laut dem Ministerium sei das eine Ausnahme. Ein Fallbeispiel wäre eine Alleinerziehende, die bislang Kinderzuschlag bezogen hat, aber sehr hohen Unterhalt vom anderen Elternteil bezieht. „Durch die gestaffelte Anrechnung des Kindesunterhalts – bis hin zu 75 Prozent – kann es hier zu geringen Verschlechterungen kommen“, so das Ministerium. Generell kommt die Grundsicherung Alleinerziehenden, die oftmals von Armut bedroht sind, aber zugute.

Ab wann wird die Kindergrundsicherung ausgezahlt?



Die Grundsicherung soll am 1. Januar 2025 starten. Der Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett am 27. September beschlossen.

Wie beantrage ich die Kindergrundsicherung?



Laut dem Ministerium wird die Leistung vom neuen Familienservice, zuvor Familienkasse, ausgezahlt. Sowohl für den Garantie- als auch für den Zusatzbetrag müssen Anträge gestellt werden. Dies soll in einem Online-Portal einfach möglich sein.

Damit alle von ihren Ansprüchen wissen, prüft der Familienservice mit dem „Kindergrundsicherungs-Check“ anhand vorliegender digitaler Daten, ob Familien einen Zusatzbetrag bekommen. Wenn ja, sollen die Eltern proaktiv informiert werden.

Wie viele Kinder werden von der Grundsicherung profitieren?



5,6 Millionen Kinder werden laut Ministerium den Zusatzbetrag in Anspruch nehmen können. Armutsgefährdet seien in Deutschland etwa 2,9 Millionen minderjährige Kinder.

Weil die Kindergrundsicherung zukünftig altersgestaffelt sein wird, profitieren laut dem Ministerium vor allem auch die 14- bis 24-Jährigen von höheren Leistungen. Beim Kinderzuschlag erhielten sie bisher einen Durchschnittsbetrag.

Verbesserungen ergeben sich laut Ministerium auch für Kinder von Alleinerziehenden und aus Patchworkfamilien.

− fm