Durfte das Bundesgesundheitsministerium eine Werbeagentur mit einer Corona-Impfkampagne beauftragen oder nicht? Der Bundesrechnungshof sieht das kritisch - das Ministerium nicht.
Das Gesundheitsministerium hat Kritik des Bundesrechnungshofs an seiner Praxis bei der Auftragsvergabe an eine Werbeagentur und bei der Einstufung von Unterlagen als vertrauliche Verschlusssache zurückgewiesen.
Man teile die Einschätzung des Bundesrechnungshofes „ausdrücklich nicht“, sagte ein Ministeriumssprecher in der Bundespressekonferenz in Berlin. Die vergabe- und vertragsrechtlichen Vorgaben seien erfüllt gewesen. „Das haben wir auch schon ausführlich im Parlament auf entsprechende Anfragen dargelegt.“
Wurde Wettbewerbsrecht unzulässig ausgehebelt?
Hintergrund ist die Auftragsvergabe für die Corona- Impfkampagne „Ich schütze mich“. Nach einem Bericht der „Welt“ deutet aus Sicht des Bundesrechnungshofes alles darauf hin, dass das Gesundheitsministerium selbst die SPD-Wahlkampfagentur BrinkertLück damit beauftragt habe. Damit sei das Wettbewerbsrecht unzulässig ausgehebelt worden. Rechtlich korrekt wäre dieses Vorgehen nur dann gewesen, wenn im Rahmenvertrag zwischen dem Ministerium und seiner damaligen Hausagentur Scholz & Friends eine Klausel stünde, die es dem Ministerium gestatte, selbst einen Subunternehmer zu beauftragen.
Zur Einstufung von Unterlagen als Verschlusssache erklärte der Bundesrechnungshof dem Bericht zufolge, dass diese auf das notwendige Maß zu beschränken seien.
Der Ministeriumssprecher erklärte, dass die Unterbeauftragung der Agentur BrinkertLück sei mündlich mit der Rahmenvertragsagentur Scholz & Friends erfolgt. Die Vorgaben seien damit eingehalten worden.
Dagegen sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Tino Sorge (CDU), zu „Welt“, die Vorwürfe gegen das Ministerium von Karl Lauterbach (SPD) wögen schwer. „Pflichtverstöße und Vertuschungsversuche kennzeichnen die Vergabe der Impfkampagne durch Lauterbach.“
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